Die Landschaft des vormaligen Fürstbistums Hildesheim

Wappen derHildesheimer Landschaft

Geschichte der Hildesheimer Landschaft

Die Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim setzte sich anfänglich aus vier Kurien zusammen: Dem Domkapitel des Bistums Hildesheim, den sieben Stiftern, der Ritterschaft und den Städten, wobei sich die Stadt Hildesheim nur beteiligte, wenn es um die Umlage von Reichssteuern ging. Landtage fanden jährlich statt, zunächst ab 1232 unter freiem Himmel in der Nähe von Detfurth, bedingt durch die Hildesheimer Stiftsfehde ab 1523 in Hildesheim. Ursprünglich besaß die Landschaft nur das Recht der Steuerbewilligung. Im 16. Jahrhundert war sie auch an der Gesetzgebung beteiligt. Die Landschaft war ein parlamentarisches Organ, das die Bevölkerung gegenüber dem Herrscherhaus vertrat. Seit dem Verlust dieser Funktion im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts nehmen Landschaften öffentliche Aufgaben im heimatkulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Bereich wahr. Die Säkularisation des Fürstbistums 1802 überstand sie noch, erst unter der 1807 beginnenden Herrschaft des Königreichs Westfalen wurde sie aufgehoben.

Schatzsiegel des großen Stifts Hildesheim

Neugründung 1813 und erste Verfassung 1886

Nachdem das Fürstentum 1813 an das Königreich Hannover gefallen war, wurde die Landschaft neu gegründet. Eine Verordnung vom 26. Oktober 1818 verfügte die Auflösung der Kurien des Domkapitels und der Klöster und die Aufnahme dreier Vertreter der Bauernschaft in die Kurie der Städte und beschränkte die Zuständigkeiten der Landschaft wie aller Provinzialstände zugunsten der gesamthannoverschen Ständeversammlung auf regionale Angelegenheiten. Das Landesverfassungsgesetz von 1840 bestätigte jedoch in diesem Rahmen sowohl die Mitwirkung an der Steuerbewilligung als auch an der Gesetzgebung. Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 ließ eine königliche Verordnung vom 22. September 1867 die Hildesheimer Landschaft wie die anderen Hannoverschen Provinziallandschaften zwar bestehen. Allerdings wurde ihnen jede Mitwirkung an der Gesetzgebung genommen und sie durften sich nunmehr nicht mehr als Ständeversammlungen, sondern nur noch als Landschaften bezeichnen. Durch die erste schriftliche Verfassung der Landschaft vom 22. September 1886, welche im Grundsatz bis in die Gegenwart gilt, wurde eine neue dritte Kurie für die grundbesitzende Bauernschaft festgeschrieben.

Niedersächsischer Landtag

Woher der Begriff Landtag kommt

Die drei Kurien der Hildesheimer Landschaft treten satzungsgemäß einmal jährlich zu einem ordentlichen Landtag zusammen. Die erste Kurie ist die der Hildesheimer Ritterschaft, welche selbst auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. Die zweite Kurie, die der Städte, besteht heute aus von den jeweiligen Stadträten gewählten Vertretern der Städte Hildesheim, Alfeld, Goslar, Peine, Bockenem, Elze, Gronau, Sarstedt und Dassel, wobei die Stadt Hildesheim als einzige zwei Vertreter entsenden darf. Die Vertreter der dritten Kurie, der der ländlichen Grundbesitzer, werden heute von den zuständigen Kreistagen gewählt. Den Vorsitz bei den Landtagen führt der Vorsitzende der Ritterschaft. Höchstes Organ zwischen den Landtagen ist ein mit zwei Vertretern jeder Kurie besetzter Ausschuss. Der Verwaltung steht ein Landsyndikus vor.

Der Begriff Landtag für die heute demokratisch gewählten Ländervertretungen knüpft an diese Tradition an und es bestehen gute Beziehungen zwischen den historischen Landschaften auf dem Gebiet des ehemaligen Königreiches Hannover und dem Niedersächsischen Landtag.

Zentrale der Versicherungsgruppe Hannover

Wirtschaftliche Bedeutung

Die Landschaftliche Brandkasse Hannover – das Mutterhaus des VGH Verbundes – wurde 1750 als „Brand-Assecurations-Societaet“ auf Initiative von Georg Ebell, Abt zu Loccum, gegründet. Die Hildesheimer Landschaft war Mitbegründerin der Landschaftlichen Brandkasse Hannover und ist dadurch heute Träger der Versicherungsgruppe Hannover VGH.

Heute sind Landschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts. Und so wie früher eine Landschaft die Interessen ihrer Region wahrnahm, nimmt sie heute die Interessen der Versicherungsnehmer dieser Region wahr.

Getragen von den Landschaften, war die Brandkasse nie ein staatliches Unternehmen. Sie ist unverändert seit ihrer Gründung selbstständig und heimatverbunden, in jedem Sinne ein Teil der Landschaft. Geführt wird sie von den regionalen Landschaften als Trägern, auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit.